Kläranlage

Kläranlage Mettmach

Kanal- und Kläranlagen schlucken viel...



                                           ...aber nicht alles!

Alles, was wir über Waschbecken, WC, Waschmaschine, Bodenabläufe und Schächte entsorgen, wird durch kilometerlange Kanalanlagen und über diverse Pumpstationen einer Abwasserreinigungsanlage zugeführt. Dank konsequentem Ausbau dieser Infrastruktur ist es gelungen, die Wasserqualität in den Flüssen zu verbessern. Eine nachhaltige Entwicklung im Gewässerschutz bedingt jedoch die Einhaltung gewisser Spielregeln.


Nachstehend wird eine Auswahl von Stoffen und Substanzen beschrieben,
die auf keinen Fall in die Kanalisation gelangen dürfen


  

Merke!

Feststoffeverursachen Probleme in Betrieb und Unterhalt des Kanalnetzes und der Pumpstationen oder stören den biologischen Reinigungsprozess der Kläranlage.Textilien, Strümpfe, Windeln, Watte, Wattestäbchen, Hygieneartikel, Verpackungen, Rasierklingen und Katzenstreu gehören in die Mülltonne und Küchenabfälle, Kaffeesatz etc. auf den Kompost aber nie in die Kanalisation!
Bratöl und Bratfettvermischen sich in der Kanalisation mit dem Ballast des Abwassers. Es entsteht ein zäher Feststoff, der sich überall ablagert. Querschnittverengungen, Verstopfungen und Störungen der Pumpwerke sind die Folge. Solche Ablagerungen lassen sich nur mit großem Aufwand entfernen.Bratöl und Bratfett können im ASZ - geöffnet am Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr - abgeliefert werden und gehören nicht in die Kanalisation!
Altöl, Maschinenöl, Verdünner, Benzin etc.schwimmen in den Kanalisationen obenauf. Bei Regenwetter können sie deshalb über die Hochwasserentlastungen in den Vorfluter gelangen. In der biologischen Klärstufe können Mineralölprodukte den Abbau der Mikroorganismen hemmen oder gar unterbinden. Die Reinigungswirkung vermindert sich. Explosionsgefahr bei leichtflüchtigen Stoffen wie Benzin und Verdünner.

Altöl, Maschinenöl, Verdünner, Benzin, Lösungsmittel etc. gehören nicht in die Kanalisation, sondern in die Ölsammelstelle im ASZ!
Die gesammelten Produkte werden einer sinnvollen Wiederverwertung zugeführt.

Gifte, Chemikalien oder infektiöse Substanzensind in der entsprechenden Dosierung für alle Lebewesen tödlich. Die Mikroorganismen in einer biologischen Kläranlage reagieren besonders empfindlich.Gifte, chemische oder infektiöse Substanzen gehören auf keinen Fall in die Kanalisation und auch nie in die Mülltonne. Zuwiderhandlungen können strafgerichtlich verfolgt werden.
Giftige Stoffe müssen als Sonderabfall im ASZ entsorgt werden!
Medikamentegelten als Sonderabfall und dürfen nie über die Kanalisation oder die Müllabfuhr entsorgt werden.Nicht benötigte Arzneimittel bei Ärzten, Apotheken oder im ASZ abgeben!
Waschmittelenthalten verschiedene Wirkstoffe. Diese fördern in Gewässern das Algenwachstum und begünstigen damit die Sauerstoffzehrung. Das biologische Gleichgewicht der Gewässer wird gestört.Waschmittel in vernünftigen Mengen verwenden, eine Überdosierung bringt keinen Nutzen!
Farben und Lackekönnen dem Abwasser in der Kläranlage nur schlecht und unvollständig entzogen werden.Konzentrierte Farben und Lacke gehören nicht in die Kanalisation. Größere Mengen werden vom Lieferanten zurückgenommen. Kleinere Reste in Dosen können im ASZ entsorgt werden.
Zementwasserist stark alkalisch. Alkalisches Abwasser beeinträchtigt die Mikroorganismen der ARA. Zudem "verbetoniert" Zementwasser zusammen mit dem Schlamm und dem Sand des Abwassers die Kanalisationsleitungen und Schächte.Zementwasser nie in die Kanalisation ablaufen lassen, sondern Absetzgruben benutzen, an der Luft trocknen lassen und anschließend mit dem Schutt abführen.

 

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E-Mail (offiziell)ara@mettmach.ooe.gv.at

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